SAP Berechtigungen Ein Konzept für SAP-Berechtigungen beugt Systemfehlern und DSGVO-Verstößen vor - SAP Basis

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Ein Konzept für SAP-Berechtigungen beugt Systemfehlern und DSGVO-Verstößen vor
Kundeneigene Anforderungen
Für das Pflegen von offenen Berechtigungsfeldern in Rollen benötigen Sie Informationen aus dem Systemtrace für Berechtigungen. Aber alles händisch übertragen? Nicht mit dieser neuen Funktion! Wenn Sie bisher PFCG-Rollen erstellt haben, mussten Sie alle offenen Berechtigungsfelder manuell pflegen. Die Information, welche Werte eingetragen werden können, können Sie aus dem Systemtrace für Berechtigungen lesen und manuell in der PFCG-Rolle pflegen. Dies kann allerdings sehr aufwendig sein, denn bisher hat hier eine Funktion gefehlt, die diese Werte in die PFCG-Rolle übernimmt.

Ist es für Ihre Auswertungen notwendig, die gesperrten oder ungültigen Benutzer zu selektieren? Dies ist nun mit den Erweiterungen des Benutzerinformationssystems direkt möglich. Es besteht immer wieder die Anforderung, die vorhandenen Benutzer in Ihrem SAP-System auszuwerten. Anlass können z. B. von Wirtschaftsprüfern eingeforderte Listen sein. In einem solchen Fall möchten Sie natürlich ungültige Benutzer und solche mit Administratorsperre von der Selektion ausnehmen. Bisher mussten Sie dazu mit den Reports RSUSR200 und RSUSR002 des Benutzerinformationssystems (Transaktion SUIM) verschiedene Auswertungen durchführen und die Listen nachträglich bearbeiten. Die Ergebnisse wurden unter Umständen von den Wirtschaftsprüfern nicht akzeptiert, da die Listen erkennbar manipuliert wurden, auch wenn diese Manipulation gerechtfertigt war. Sie können diese Selektion nun direkt eingeben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie Sie nach Benutzern mit Passwort- oder Administratorsperre suchen bzw. diese aus Ihrer Selektion ausschließen können.
Berechtigungen für den Dateizugriff steuern
Ein weiteres wesentliches Berechtigungsobjekt für die Hintergrundverarbeitung ist das Objekt S_BTCH_NAM, das einem Benutzer ermöglicht, die Steps eines Jobs unter einem anderen Benutzer laufen zu lassen (vgl. SM36 -> Step editieren). Hier kann im Benutzerfeld eines Steps ein anderer Name als der eigene eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass der Jobeinplaner eine Berechtigung zum Objekt S_BTCH_NAM besitzt, die den Namen des Stepusers enthält, und dass der Stepbenutzer im gleichen Mandanten existiert wie der Jobeinplaner selbst. Ab 4.6C: Der Stepbenutzer muss vom Typ Dialog, Service, System oder Kommunikation sein.

Liegen solche Informationen aus der Vergangenheit vor, sollte überprüft werden, ob alle Themen entsprechend den Anmerkungen umgesetzt wurden. Sollte die eine oder andere Empfehlung nicht umgesetzt worden sein, ist dieser Umstand auf jeden Fall nachvollziehbar zu dokumentieren, bzw. sollte eine nachvollziehbare Begründung vorgebracht werden können. Es reicht jedoch nicht, sich nur auf die vorgebrachten Verbesserungspotentiale zu konzentrieren, denn es muss sichergestellt sein, dass all jene Punkte, welche in der Vergangenheit nicht moniert wurden, auch weiterhin passen. Die Vorbereitung wird wesentlich erschwert, wenn keine hilfreichen Kommentare oder Berichte aus dem vergangenen Geschäftsjahr vorliegen oder wenn es sich um eine Erstprüfung bzw. um einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers handelt. Was sieht sich der IT-Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung alles an? Es gibt Themen, die sich jeder Prüfer ansieht, weil es dazu Standards gibt, jedoch ist es üblich, dass der Wirtschaftsprüfer abhängig von der Strategie der gesamten Prüfung, zusätzliche Prüfungshandlungen in der IT-Prüfung vornimmt. In diesem Newsletter wollen wir uns auf die wichtigsten Standardprüfungsthemen auf der Prozessebene und der darin definierten IT-Kontrollen im Zusammenhang des SAP®-Systems konzentrieren.

Mit "Shortcut for SAP systems" steht ein Tool zur Verfügung, das die Zuweisung von Berechtigungen auch bei Ausfall des IdM-Systems ermöglicht.

Zusätzlich wirkt sich die Definition eines Feldes als Organisationsebene auch auf die Berechtigungsvorschlagswerte des Profilgenerators aus.

Der Zugriff durch den Absender oder Ersteller ist aber weiterhin möglich.
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